Das "Gesetz zur Reform der gesetzlichen
Rente nversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten
Altersvermögens" (Altersvermögens-Gesetz) sieht verschiedene
Produktlösungen vor, um ein staatlich gefördertes Altersvermögen
(Rente) aufzubauen.
Um die staatliche Zulagen-Förderung (z.b. Riester
Rente) noch attraktiver zu machen, wurde das Verfahren nachgebessert
und vereinfacht: Das Antragsverfahren ist durch einen neuen Dauerzulagenantrag
einfacher, so wird die Rente bei Rentenbeginn dürfen
bis zu 30% der angesparten Kapitalsumme entnommen werden
und das vermögen einer Zulagen-Renten-Vertrag wird nicht
beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet.
Grund- & Kinderzulage
Grundzulage proJahr
Kinderzulage je Kind
2006 und 2007
114€
ab 2008
154€
2006 und 2007
138€
ab 2008
185€
Der Gesammsparbetrag zur Ausschöpfung der vollen Zulagen*
2007 - 3%
ab 2008 - 4%
*Summe aus Eigenleistung sowie aus Grund- und Kinderzulage
in Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahrsbruttoeinkommens.
Eine Sparform mit gestzlich vorgeschrieben
Vorgaben ( Riester Rente) :
Gesetzlich vorgegebene Anforderungen für die staatlich geförderten
Tarife sind zu erfüllen. Die wichtigsten Anforderungen sind:
Laufzeit bis mindestens zum 60. Lebensjahr oder bis zum Beginn einer
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
lebenslange steigende oder gleich bleibende monatliche Rente
Teilkapitalauszahlung bis zu 30% zum Rentenbeginn
garantierte Auszahlung der eingezahlten Beiträge bzw. der monatlichen
Rentenansprüche
die Verträge dürfen nicht beliehen oder anderweitig verwendet
werden (Ausnahme eigenes Wohneigentum
Trotzdem,
gibt es zur Zeit grosse Unterschiede, in den Möglichkeit
auf deutlich höhere Renten als bei branchenüblichen
Zulagen-Rente !
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Förderrechner Altersversorgung
Unser Förderungsrechner zeigt Ihnen, welche Sparvarianten in
welcher Höhe steuerlich gefördert Zusatz Rente bzw. staatlich
bezuschusst werden. So können Sie selbst ermitteln, welche Sparform
am besten zu Ihnen passt.