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Bei
einer Rentenversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer
eine Leibrente,
also das Versprechen des Versicherungsunternehmens, regelmäßige
Zahlungen zu leisten, und zwar bis zum Tod der versicherten Person,
die nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch sein muß. Es handelt
sich also um eine Lebensversicherung,
genauer »Erlebensversicherung«, und es gibt viele Details und
Variationen, die hier nicht alle genannt werden können. Wie
bei jeder Versicherung
erhält der Versicherungsnehmer genau das zurück, was er, abzüglich
der Kosten (als sogenannte Nettoprämie), einzahlt (das ist
das »versicherungsmathematische Äquivalenzprinzip«). Dies
ist der Erwartungswert
(Barwert) der abgezinsten zukünftigen Zahlungen Zi
zu Terminen ti:
,
mit Abzinsfaktoren ai,
Erlebenswahrscheinlichkeiten wi
und vereinbarten Auszahlungsbeträgen zi
(es ist eine sogenannte »Summenversicherung«). Häufig nimmt man
konstante Beträge zi
= z an, daher ist
der sogenannte Leibrentenfaktor. Weil
für genügend große i das Produkt aiwi
klein ist, kann man sich für eine relativ geringe Teilprämie eine
Einzahlung in Erlebensfall sichern, darin gründet die große Bedeutung
der Rentenversicherung für die Altersvorsorge.
In
die obige Formel gehen mit dem Zinssatz und der Sterbetafel
zwei Voraussetzungen ein, die problematisch sind.
Varianten
Eine
ewige Rente ist ein Auszahlungsplan
ohne Kapitalverzehr. Sie ist keine Versicherung.
Eine
temporäre Leibrente wird nur für eine begrenzte Zeit gewährt.
Ihr Erwartungs- (Bar-) Wert ist leicht zu berechnen, in dem man
in obiger Formel nur Terme mit i <
k berücksichtigt. Sie spielt wider Erwarten eine große
Rolle, denn immer dann, wenn die Rente nicht gegen Einmalzahlung,
sondern gegen laufende Beiträge (Prämien) erworben wird,
gewährt der Versicherungsnehmer der Versicherung eine solche temporäre
Leibrente (wenn er stirbt, endet die Zahlungspflicht). Beide Renten
haben den gleichen Barwert.
Organisation
Versicherungsnehmer
und Versicherungsunternehmer können identisch sein (manchmal Selbstversicherung
genannt). Dies ist häufig der Fall bei sogenannten Pensionen,
also im Ruhestand gezahlten Bezügen, für die vom Versicherten keine
Prämien gezahlt wurden.
Grundsätzlich
sind diese Verpflichtungen, die eine erhebliche Höhe erreichen können,
nach mathematischen Verfahren zu bewerten und in der Bilanz als
Pensionsrückstellungen
auszuweisen; entsprechend erhöhen sich die kalkulatorischen Personalkosten.
Eine
Besonderheit stellen die Beamten dar, da eine diesen Grundsätzen
entsprechende Behandlung der Pensionslasten der Öffentlichen Hand
nicht in Sicht ist, auch wenn in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
beispielsweise 1970 eine fiktive Prämie von 28% der Beamtenbezüge
zugunsten einer fiktiven Pensionskasse ausgewiesen wurde.
Genossenschaftlich
ist unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung organisiert.
Erwerbswirtschaftlich
sind die meisten Anbieter von privaten Lebensversicherungen organisiert,
die Rentenversicherungen häufig als Alternative zu einer Einmalzahlung
bei einer Kapitallebensversicherung anbieten. Neuerdings gibt es
mit der Riester-Rente
häufiger eine genuine Rentenversicherung.
Zinssatz
und Sterbetafel
Ein
Problem bei der Berechnung von Leibrenten ist der zugrundeliegende
Zinssatz.
Er darf nicht höher sein, als dauerhaft zu erwirtschaften ist, sonst
reicht das Kapital nicht aus; er darf aber auch nicht zu gering
sein, damit der Versicherer nicht am Ende ungerechtfertigte Erträge
hat (Auswege: dynamische Rente, Überschußbeteiligung).
Bei
der Berechnung des Erwartungswertes liegt eigentlich die Sterbetafel
der Versicherten zugrunde, die man natürlich nicht kennen kann.
Man behilft sich mit vorhandenen Sterbetafeln und vorsichtigem Schätzen.
Neben dem bekannten Problem der Verlängerung des Lebens im allgemeinen
(Rentenkrise) gibt es noch jenes, daß die jeweiligen Versicherten
keine zufällige Stichprobe darstellen (Bias), sondern vielleicht
besonders gesund und langlebig sind.
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