Krankheitskostenvollversicherung:
Privat versichern können sich Arbeitnehmer die über der
Betragsbemessungsgrenze liegen, Selbstständige und Beamte. Die
Höhe des Beitrag richtet sich nach dem Alter, der Gesundheit
des Versicherten und den gewünschten Leistungen.
Die private Krankenversicherung bezahlt die Kosten für medizinisch
notwendige Behandlungen. Je nach Tarif hat der Versicherte Anspruch
auf Chefarztbehandlung, freie Auswahl des Krankenhauses, Einzel-/Zweibettzimmer,
Zahnbehandlungen und Zahnersatzleistungen bis zu 90%, Krankentagegeld
und Ausgleich für Einkommensausfall
Die Basis-Absicherung durch den Staat
Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche
Mindestleistungen, doch ihre Beitragssätze unterscheiden sich
erheblich - sie reichen zurzeit von etwa 13 bis 15 Prozent des persönlichen
Monatsbruttos.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Wesentlichen
im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird
- bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und
stationären Therapien -von allen Kassen bezahlt. Vergleichen
Sie also auch die Beiträge - es lohnt sich.