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Eine Lebensversicherung
ist eine Personenversicherung,
bei der der Versicherungsfall bei Tod oder Erreichen eines bestimmten
Alters der versicherten Person (Erlebensfall) eintritt. Tritt der
Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fällig.
Die Lebensversicherung wird auf Basis biometrischer Risiken (z.
B. Lebenserwartung)
kalkuliert, die als Sterbetafel
dargestellt werden.
Inhaltsverzeichnis [Anzeigen]
1 Geschichte
2 Anbieter
3 Tarife und Kalkulation
4 Arten der Lebensversicherung
4.1 Risikolebensversicherung
4.2 Kapital bildende Lebensversicherung
4.2.1 Gemeinsamkeiten
4.2.2 Kapitalanlage
4.2.3 Überschüsse
4.3 Fondsgebundene Lebensversicherung
5 Beendigung des Vertrages
6 Siehe auch
7 Weblinks
Geschichte
Die ersten Versicherungen in allgemeiner Hinsicht wurden 5000 vor
Christus in China
und 4500 v. Chr. in Babylon
gegründet, um die Risiken von Händlern zu limitieren.
Lebensversicherungen entstanden im antiken Rom,
wo "Beerdigungsvereine"
die Bestattungskosten ihrer Mitglieder übernahmen sowie die
überlebenden Verwandten finanziell unterstützten. Moderne
Lebensversicherungen wurden im späten 17. Jahrhundert ins Leben
gerufen, aber ursprünglich als Handelsversicherungen. Kaufleute,
Schiffseigner und sogenannte Underwriter trafen sich in Lloyd's
Coffee House, dem Vorläufer der heutigen bekannten Versicherung
Lloyd's of
London.
In den Vereinigten Staaten
entstand die erste Versicherung 1732 in Charleston,
South Carolina;
allerdings bot sie nur Entschädigungen bei Feuer an. Der Verkauf
von Lebensversicherungen begann in den späten 1760er Jahren.
Die Presbyterianer-Synoden
in Philadelphia
und New York
die Corporation for Relief of Poor and Distressed Widows and Children
of Presbyterian Ministers (Vereinigung zur Unterstützung der
armen und und notleidenden Witwen und Kinder presbyterianischer
Priester) wurde 1759 gegründet; Priester der episkopalischen
Kirche organisierten einen ähnlichen Fonds im Jahre 1769.
Vor dem amerikanischen
Bürgerkrieg versicherten viele Gesellschaften der USA die Leben
der Sklaven - Nutznießer von allfälligen Entschädigungen
waren aber die Sklavenhalter. Gesetzliche Vorschriften zwangen 2001
und 2003 die Versicherungen dazu, ihre Archive nach damaligen Lebensversicherungspolicen
zu durchforsten.
In Deutschland wurden
ab 1827 Lebensversicherungen von der Gothaer Lebensversicherungsbank
verkauft. 2004 bestanden in Deutschland 95 Millionen Verträge
mit einer Kapitalanlage von 618 Milliarden Euro.
Anbieter
Lebensversicherungen können nur von speziellen Versicherungsunternehmen,
den Lebensversicherern, angeboten werden, da es gemäß
dem Prinzip der Spartentrennung
einem Unternehmen untersagt ist, mehrere Sparten (z.B. Lebensversicherung
und Krankenversicherung)
zu führen. Dazu wird ein Versicherungsvertrag zwischen dem
Lebensversicherer und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen. Als
Besonderheit des Lebensversicherungsvertrags ist das Bezugsrecht
anzusehen, das regelt, welche Person(en) die Todes- und Erlebensfallleistungen
aus dem Versicherungsvertrag erhalten.
Tarife und Kalkulation
Die detaillierte Ausgestaltung einer Lebensversicherung wird als
Tarif bezeichnet. Der Tarif beschreibt dabei alle versicherungstechnischen
Eckpunkte des Lebensversicherungsprodukts. Dazu gehört beispielsweise
das maximale Alter bei Versicherungsbeginn, die maximale Versicherungssumme,
die Kombinierbarkeit mit Zusatzversicherungen, Bestimmungen über
ärztliche Untersuchungen bei Antragstellung, und vor allem
das Beitrags- und das Leistungsspektrum (d. h. die Angaben, wer
wann beim Auftreten welcher Ereignisse, z. B. beim Tod einer Person
oder bei deren Erleben wieviel zahlen muss), und die so genannten
Rechnungsgrundlagen.
Unter den Rechnungsgrundlagen
versteht man die dem Tarif zu Grunde liegende Sterbetafel (z. B.
DAV 1994 T oder DAV 2004 R - die derzeit aktuellen Tafeln der Deutschen
Aktuarvereinigung [1]),
den Rechnungszins und die Kosten. Die Rechnungsgrundlagen sind nach
Vertragsabschluss im Grundsatz unveränderbar. Dies gilt nicht
zwingend für spätere Vertragserhöhungen (z. B. durch
Dynamik).
Der Rechnungszins ist
der Zinssatz, mit dem alle Vertragswerte einer Lebensversicherung
kalkuliert werden. Allgemein ist er besonders deshalb bekannt, weil
er bei Kapitallebensversicherungen auch die Garantieverzinsung für
die Sparanteile angibt. In Deutschland wird vom Bundesministerium
für Finanzen in der Deckungsrückstellungsverordnung ein
Höchstrechnungszins festgelegt. Er gilt nur für diejenigen
Verträge, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung bzw. nach
dem darin genannten Termin neu abgeschlossen werden. Die Höhe
orientiert sich am zehnjährigen Durchschnitt der Umlaufrendite
von zehnjährigen Bundesanleihen
mit einer Restlaufzeit von 9-10 Jahren. Der Höchstrechnungszins
für Abschlüsse seit dem 1. Januar 2004 beträgt 2,75
%. Er wird ab dem 1. Januar 2007 auf 2,25 % gesenkt. Der bei Vertragsabschluss
vereinbarte Rechnungszins behält bei einer Änderung des
Höchstrechnungszinses weiterhin seine Gültigkeit. Der
Begriff Höchstrechnungszins rührt daher, dass die Versicherungsgesellschaften
bei der Berechnung der Deckungsrückstellung
in der Regel keinen höheren Zins verwenden dürfen. Versprechen
sie den Kunden einen höheren Zins, so haben sie die für
die zusätzlichen Zinsversprechen nötigen Mittel aus Gesellschaftsmitteln
bei Vertragsabschluss zuzuschießen. Auch das Anbieten von
Verträgen mit niedrigerem Garantiezins als dem Höchstrechnungszins
ist durchaus möglich.
Die häufig in der
Presse zu findende Gleichstellung des Höchstrechnungszins mit
"dem Zins, mit dem Versicherungsgesellschaften das Guthaben
ihrer Kunden mindestens verzinsen müssen", ist falsch.
Die Kosten einer Lebensversicherung
sind nach Kostenarten identisch. Man unterscheidet
Stückkosten - pauschaler
Kostenbetrag, z. B. 12 Euro pro Jahr
Verwaltungskosten - Kosten für die laufende Verwaltung des
Vertrags, die ebenfalls in jedem Beitrag anteilig enthalten sind,
insbesondere die
Inkassokosten - Kosten des Beitragsinkassos, die anteilig jedem
Beitrag belastet werden
Ratenzuschläge - Kosten für gegenüber Jahreszahlern
erhöhten Verwaltungsaufwand und zur Deckung von Zinsverlusten
bei unterjährlicher, z. B. monatlicher Zahlweise; in der Regel
betragen die Aufschläge bei Monatszahlern 3,5 % bis 5 % je
nach Tarif für eine Verzögerung der Beitragszahlung um
5,5 Monate!
Abschlusskosten - Kosten, die im Zusammenhang mit dem Abschluss
der Lebensversicherung anfallen (z. B. Provision,
Vertragsdokumentation, Risikoprüfung, ggf. ärztliche Untersuchung).
Werden zu einem Vertrag keine Beiträge mehr gezahlt, so entfallen
die Stückkosten, die Inkassokosten und die Ratenzuschläge.
Kosten für die Verwaltung des Vertrages werden dann (in der
Regel jährlich) dem angesparten Kapital entnommen. Die Abschlusskosten
werden in der Regel in vollem Umfang den ersten Beiträgen entnommen
(Zillmerung),
obwohl sie bei der Berechnung der Prämien eine Erhöhung
des Beitrages über die gesamte Beitragszahlungsdauer bewirken.
Bei Tarifen mit Sparanteil führt dies dazu, dass in den ersten
Vertragsjahren bei einer Kündigung kein Geld zur Auszahlung
gelangt. Tarife, bei denen die Abschlusskosten laufend den Prämien
entnommen werden, heißen ungezillmerte Tarife oder Tarif mit
verteilten Abschlusskosten.
Daneben werden die
Risikoprämien -
Beitragsanteile, die der Deckung des versicherten Risikos dienen
und die in jedem Beitrag anteilig enthalten sind; bei Verträgen,
bei denen der Versicherer vom Tode des Versicherten profitiert (Rentenversicherungen)
sind die Risikoprämien in der Regel negativ und werden auch
als Erlebensfallprämien oder Vererbungseffekte bezeichnet -
werden ebenfalls vom zu zahlenden Beitrag in Abzug gebracht oder
dem angesparten Guthaben entnommen.
Nur der nach Abzug aller Kosten und der Risikoprämie verbleibende
Teil des Beitrages ist die Sparprämie und dient - zusammen
mit dem rechnungsmäßigen Zins auf das bisherige Guthaben
- zum Aufbau der Deckungsrückstellung.
Im Einzelfall können die Sparprämien durchaus negativ
sein.
Neben den genannten Kostenarten können in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
noch Gebühren für bestimmte Geschäftsvorfälle
festgelegt sein. Dabei handelt es sich überwiegend um seltene
und/oder in der Verwaltung sehr aufwändige Geschäftsvorfälle
(z. B. Stundung,
Policendarlehen).
Die Gebühren sind entweder als absoluter Betrag oder als Prozentwert
einer für den Vorgang relevanten Größe angegeben.
Diese Gebühren fallen nur im Zusammenhang mit den entsprechenden
Geschäftsvorfällen an.
Arten der Lebensversicherung
Die Vielfalt von Lebensversicherungen lässt sich in vier große
Gruppen einteilen:
Risikolebensversicherung
Kapital bildende Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Rentenversicherung
Die (private) Rentenversicherung ist auch zur Lebensversicherung
zu rechnen, da sie grundsätzlich auch auf Basis der Lebenserwartung
der versicherten Person kalkuliert wird. Sie ist nicht zu verwechseln
mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Der große Unterschied
besteht jedoch darin, dass bei einer Lebensversicherung auf den
Todesfall das Risiko des kurzen Lebens versichert wird, bei einer
Rentenversicherung wird das so genannte Langlebigkeitsrisiko versichert.
Rentenversicherung und Lebensversicherung sind also gegenteilige
Versicherungen bezüglich des Lebensalters.
Daneben werden zahlreiche
Zusatzversicherungen angeboten. Die bedeutendste ist dabei die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
(siehe hierzu auch Berufsunfähigkeitsversicherung).
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person
die versicherte
Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten.
Anwendungsbeispiele sind:
Absicherung von wirtschaftlich
abhängigen Angehörigen
Sicherung von Verbindlichkeiten
Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen
(z. B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
Die Risikolebensversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen.
Am häufigsten ist die Risikolebensversicherung mit gleich bleibender
Versicherungssumme und die Risikolebensversicherung mit fallender
Versicherungssumme zu finden.
Die Risikolebensversicherung
mit fallender Versicherungssumme wird meist zu Sicherung von Darlehen
mit kontinuierlicher Tilgung
verwendet. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in
gleichem Maß ab, wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in
diesem Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens-
und Kreditverträgen als so genannte Restschuldversicherung
angeboten. Häufig ist - zur Sicherheit des Kreditgebers - der
Abschluss einer solchen Restschuldversicherung Voraussetzung der
Kreditgewährung.
Daneben gibt es als Sonderfall
noch die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser
Form der Risikolebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen.
Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer
versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig.
Die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen
Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen
(z. B. Geschäftspartner, (Ehe-)Paare ohne Kinder).
Der Beitrag (Versicherungsprämie)
der Risikolebensversicherung ist abhängig vom Alter, vom Geschlecht
und vom Gesundheitszustand der versicherten Person zum Versicherungsbeginn,
sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit (Versicherungsdauer)
der Versicherung. Bisweilen werden auch Zuschläge für
die Ausübung bestimmter Berufe oder Freizeitbeschäftigungen
verlangt.
Auch bei einer Risikolebensversicherung
erwirtschaftet der Lebensversicherer Überschüsse zu Gunsten
des einzelnen Versicherungsvertrags. Im Gegensatz zur Kapitallebens-
oder zur Rentenversicherung spielen allerdings Zinsüberschüsse
aus Kapitalanlagen dabei eine unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt
es sich um Risikoüberschüsse und Kostenüberschüsse.
Diese entstehen dadurch, dass der Lebensversicherer weniger Todesfallleistungen
erbringen und geringere Kosten aufwenden muss als kalkuliert. Diese
Überschüsse erhält der Versicherungsnehmer entweder
als Todesfallbonus oder als Beitragsverrechnung. Beim Todesfallbonus
wird die Versicherungssumme durch die erzielten Überschüsse
erhöht. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, verbleiben sie
beim Lebensversicherer. Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse
sofort mit der kalkulierten Versicherungsprämie verrechnet,
so dass sich ein reduzierter Zahlbeitrag ergibt. Der kalkulierte
Beitrag wird in diesem Zusammenhang als Brutto- oder Tarifbeitrag,
der um Überschüsse reduzierte Beitrag als Nettobeitrag
bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer
nicht ein, werden keine weiteren Leistungen fällig.
Grundsätzlich gibt
es auch die Möglichkeit, die erzielten Überschüsse
verzinslich anzusammeln und mit der Todesfallleistung oder beim
Ablauf der Versicherungsdauer auszuzahlen. Diese Variante wird heute
kaum noch angeboten und ist überwiegend noch bei Risikolebensversicherungen
anzutreffen, die bis etwa 1980 abgeschlossen wurden.
Obwohl Risikolebensversicherungen
keinen Sparanteil haben, kann es bei einer vorzeitigen Kündigung
des Versicherungsvertrags zu einer Kapitalauszahlung kommen. Dies
liegt daran, dass der Lebensversicherer zur Deckung des Risikos
aus dem Risikoanteil der Versicherungsprämie eine Deckungsrückstellung
bildet, aus der sich abhängig von der Tarifgestaltung ein Rückkaufswert
ergeben kann. Im Prinzip handelt es sich bei diesem Guthaben um
Prämienvorauszahlungen. In höherem Alter wird eine höhere
jährliche Risikoprämie benötigt. Die Versicherungsprämie
ist aber über die Laufzeit konstant und gewissermaßen
ein Mittel über die niedrige Anfangs- und die hohe Endprämie.
Kapital bildende Lebensversicherung
Die Kapital bildende Lebensversicherung kombiniert Todesfallabsicherung
und Sparanlage. Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte
Todesfallsumme an die Bezugsberechtigten für den Todesfall.
Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer,
wird die Erlebensfallleistung an den Bezugsberechtigten für
den Erlebensfall (meist der Versicherungsnehmer) ausgezahlt. Das
Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für
den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden.
Die Kapital bildende
Lebensversicherung ist eine vor allem in Deutschland - unter anderem
auch wegen der in der Vergangenheit günstigen steuerlichen
Behandlung der Erträge - weit verbreitete Form der Geldanlage.
Bei Vertragsbeginnen ab dem 1. Januar 2005 sind Auszahlungen von
Lebensversicherungen allerdings nicht mehr steuerfrei. Dies wird
die Attraktivität dieser Produkte sicherlich mindern. Rentenversicherungen
sind weiterhin steuerlich begünstigt, soweit die Auszahlung
in Form einer lebenslangen Renten erfolgt. (Häufig besteht
die Möglichkeit, sich das angesparte Kapital in einem Betrag
auszahlen zu lassen, die so genannte Kapitalabfindung.) Vor allem
die Riester-Rente
und Rürup-Rente
werden steuerlich gefördert, dann besteht allerdings kein Kapitalwahlrecht.
Siehe auch Vorsorgeaufwendungen,
Sonderausgabenabzug,
Altersvorsorgezulage.
In wie Weit die eingesparten Steuern eine Rendite bei anderen Anlageformen
übersteigen ist jedoch fraglich.
In Österreich
wird die Kapital bildende Lebensversicherung (wie auch die fondsgebundene
Lebensversicherung) als Ab- und Erlebensversicherung bezeichnet.
Die Kapital bildende
Lebensversicherung hat mehrere typische Anwendungen:
Eine Anwendung, bei der
der Versicherungsanteil ein unerwünschter, da Kosten verursachender
Nebeneffekt, sein kann:
Kapitalanlage, Sparprodukt
mit geringer Rendite, das eine regelmäßige Anlage von
sehr kleinen Beträgen erlaubt.
Eine Anwendung, bei der die Leistung im Todesfall im Vordergrund
steht:
Deckung von Kosten und
Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall, z. B. Erbschaftsteuer
(Erbschaftsteuerversicherung), zivilrechtlich bedingten Ausgleichszahlungen
im Rahmen einer Erbschaftsplanung (Vermögensnachfolgeversicherung)
oder Deckung der Bestattungskosten (Sterbegeldversicherung),
aber auch Absicherung von Hinterbliebenen über das Ende der
eigenen Erwerbstätigkeit hinaus.
Anwendungen, bei denen die Kombination von Sparvorgang und Versicherung
genutzt wird:
Kombinationsprodukt zur
Familienabsicherung und zum Kapitalaufbau (meist mit dem Ziel Altersvorsorge)
Darlehenssicherung, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen
Rückdeckung von Verbindlichkeiten aus der betrieblichen Altersvorsorge
(Rückdeckungsversicherung)
Kapitalanlage für einen bestimmten Zweck, der auch dann erreicht
werden soll wenn der Anleger das Ende des Sparvorgangs nicht selbst
erlebt (z. B. die Ausbildungsversicherung und die Aussteuerversicherung)
Will man die Kapital bildende Lebensversicherung in verschiedene
Ausprägungen und Gruppen unterteilen, so ist scharf zwischen
Verkaufsbezeichnungen und Tarifen zu trennen. Tariftechnisch gehören
beispielsweise die Erbschaftsteuer-, die Vermögensnachfolge-
und die Sterbegeldversicherung zur gleichen Tarifgruppe und unterscheiden
sich bei vielen Lebensversicherern technisch meist nicht. Vor diesem
Hintergrund ergibt sich folgende tariftechnische Unterteilung:
Versicherung auf den
Todes- und Erlebensfall, auch als gemischte Lebensversicherung bekannt
(klassische Kapital bildende Lebensversicherung )
Sowohl der Todesfall als auch der Erlebensfall stellen einen Versicherungsfall
dar und führen zu Leistungen. Bei diesen Tarifen kann meist
auch ohne den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung
der Todesfallschutz erhöht werden.
Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz (z. B. Sterbegeldversicherung)
Die Beitragszahlungsdauer dieser Lebensversicherung endet häufig
mit einem bestimmten Alter (z. B. 80 Jahren). Danach bleibt die
Lebensversicherung beitragsfrei bestehen bis die versicherte Person
stirbt. Manche Tarife bieten die Möglichkeit, am Ende der Beitragszahlungsdauer
eine Erlebensfallleistung abzurufen, so dass die Lebensversicherung
beendet wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen
bleibt.
Kapital bildende Versicherung auf zwei verbundene Leben
Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte Personen. Die Versicherungssumme
wird nur einmal beim Tod der zuerst sterbenden versicherten Person
während der Versicherungsdauer, spätestens aber beim vereinbarten
Ablauf fällig.
Termfix-Versicherung (z. B. Ausbildungsversicherung)
Bei der Termfix-Versicherung wird die Versicherungsleistung zu einem
vorbestimmten Termin (Ende der Versicherungsdauer) fällig -
unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt.
Tritt der Versicherungsfall ein, entfällt nur die Beitragszahlungspflicht,
die Versicherungsleistung selbst wird erst zum Ablauf fällig.
Optionstarife
Diese Rubrik ist ein Sammelbecken für alle Gestaltungsvarianten,
die sich nicht in die oben genannte Unterteilung einordnen lassen.
Möglich sind z. B. reduzierte Todesfallleistungen, Anpassungsoptionen
während der Laufzeit oder verschiedene Ablaufoptionen.
[Bearbeiten]
Gemeinsamkeiten
Neben der Kapitalanlage und den Überschusssystemen ist es insbesondere
die kalkulatorische Grundidee, die allen Kapital bildenden Lebensversicherungen
gemein ist: Beitrag abzüglich Kosten und Risikoanteilen über
die Laufzeit (bei der Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz
die Beitragszahlungsdauer) verzinst mit dem Rechnungszins ergibt
die Versicherungssumme. Der Teil der Ablaufleistung, der die Versicherungssumme
übersteigt, entspricht somit der Überschussbeteiligung
der Kapitallebensversicherung.
Bei einer vorzeitigen
Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den so genannten
Rückkaufswert. Dieser entspricht häufig nicht dem tatsächlichen
Vertragswert zum Kündigungstermin (vorhandenes Deckungskapital
zum Kündigungstermin zzgl. bereits zugeteilte Überschüsse),
sondern ist um Stornoabschläge vermindert. Weiter ist zu beachten,
dass vor dem Aufbau des Deckungskapitals die Sparprämien zur
Finanzierung der Abschlusskosten wie z. B. die Provision
oder Courtage
verwendet werden. Die Stornoabschläge werden u. a. auch darin
begründet, dass der Lebensversicherer für diese Fälle
Anlagen höherer Liquidität und entsprechend geringerer
Rendite vorhalten muss und daher die angestrebte Fristentransformation
nicht idealtypisch realisieren kann. In der Praxis werden diese
Leistungen zwar in der Regel aus aktuellen Zahlungsströmen
bedient, da dieses Kapital aber dann nicht für Neuanlagen zur
Verfügung steht, ist der Schaden kalkulatorisch dennoch entstanden.
Ein weiterer Grund liegt in der auftretenden Antiselektion, da die
Gefahr besteht, daß vor allem schlechte Risiken im Bestand
bleiben.
Kapitalanlage
Der Lebensversicherer muss sehr genau sein Gesellschaftskapital
vom Vertragskapital seiner Kunden trennen. Das Vertragskapital befindet
dazu bilanztechnisch im so genannten Deckungsstock,
in den die Beiträge nach Abzug der
Kosten (20-30%) und des Risikoanteils (5%) gezahlt werden. Die
Kapitalanlagen des Deckungsstocks sind durch das Gesetz über
die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz
- VAG) streng reglementiert. Die Einhaltung dieser Vorschriften
wird durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.
Oftmals unerwähnt bleibt hierbei jedoch, dass nur ein Anteil
von ~70% des Geldes, das der Kunde vermeintlich spart, im Deckungsstock
Zinsen trägt.
Grundsätzlich darf
ein Lebensversicherer in jede gängige Kapitalanlage investieren
(z. B. Immobilien, Aktien, festverzinsliche Wertpapiere). Allerdings
hat er dabei zahlreiche Auflagen hinsichtlich der Diversifikation
und den Anteilen einzelner Anlageformen am Deckungsstock zu beachten.
So darf grundsätzlich nicht mehr als 35 % des Deckungsstocks
in Aktien investiert sein.
Darüber hinaus wird
aus der Relation der Eigenmittel des Lebensversicherers zu dem nach
Anlagerisiko gewichteten Kapital des Deckungsstocks die so genannte
Solvabilitätsquote ermittelt. Da sich diese in einer bestimmten
Spanne bewegen muss, kann nur ein kapitalstarker Lebensversicherer
auch in riskantere Anlageformen investieren.
Siehe auch: Kapitalanlagerestriktionen
Überschüsse
Neben den bei der Risikolebensversicherung bereits beschriebenen
Risiko- und Kostenüberschüssen - die für den Ertrag
einer Kapitallebensversicherung eine untergeordnete Bedeutung haben
- gibt es bei der Kapitallebensversicherung die so genannten Zinsüberschüsse.
Dabei handelt es sich um Kapitalerträge des Lebensversicherers,
die über den Rechnungszins hinaus gehen. Diese muss der Lebensversicherer
zu mindestens 90 % den einzelnen Verträgen gutschreiben. Diese
90 % beziehen sich allerdings auf das so genannte Buchwertprinzip.
Hat zum Beispiel eine Versicherungsgesellschaft, eine Immobilie,
die (nach Abschreibung) noch mit 10,00€ in den Büchern
steht, im Deckungsstock d. h. die Immobilie gehört zum Vermögen
der Versicherungsnehmer), so stehen den Versicherungsnehmern mindestens
90 % der aus dieser Immobilie erwirtschafteten Gewinne zu. Der wahre
Wert der Immobilien liegt natürlich um vieles höher, der
Wert der Immobilie in diesem Fall ist der aktuelle Verkehrswert.
Der Unterschied zwischen dem Verkehrswert und dem Buchwert wird
als "stille Reserve" bezeichnet. Erst bei Veräußerung
der Immobilie bekommen die Versicherungsnehmer der dann noch bestehenden
Verträge ihren Anteil an dem dann entstehenden Gewinn. Zur
Zeit herrscht eine heftige Diskussion darüber, wie die Versicherungsnehmer
zeitnah an den stillen Reserven der Lebensversicherer beteiligt
werden sollen. Dabei wird allerdings häufig vergessen, dass
vor einigen Jahren viele Versicherer stille Reserven aufgelöst
haben, um stille Lasten (Kursverluste bei Wertpapieren) zu decken.
Tariftechnisch gibt es
zahlreiche Modelle zur Umsetzung der Vorgabe dieser Mindestgewinnbeteiligung.
Sie unterscheiden sich nicht nur danach, wann die Überschüsse
dem einzelnen Vertrag zugeteilt werden (so werden Schlussüberschussanteile
in hohem Maße erst bei Ablauf zugeteilt und verbleiben bei
einer vorzeitigen Kündigung großen Teils beim Lebensversicherer),
sondern auch wie sie dann konkret verwendet werden. Die häufigsten
Formen sind die Anlage als verzinsliche Ansammlung (Sparguthaben),
als beitragsfreie Versicherung der gleichen Form wie der zugrunde
liegend Vertrag oder als so genannter Erlebensfallbonus, der nur
bei Erleben des vereinbarten Ablauftermins fällig wird Es gibt
auch Tarife, bei denen die Zinsüberschüsse in einem vom
Versicherungsnehmer ausgewählten Investmentfonds
angelegt werden.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Die fondsgebundene Lebensversicherung ist der Kapitallebensversicherung
in vielen Punkten ähnlich. Der wesentliche Unterschied besteht
darin, dass die in den Beiträgen enthaltenen Sparanteile nicht
in den Deckungsstock des Lebensversicherers, sondern in Investmentfonds
investiert werden. Im Rahmen der mit dem Tarif verbundenen Investmentfonds
kann der Versicherungsnehmer meist einen oder mehrere Investmentfonds
selbst auswählen, wobei er die Auswahl während der Versicherungsdauer
in der Regel ändern kann. Abhängig von den gewählten
Investmentfonds kann die fondsgebundene Lebensversicherung hoch
spekulativ sein, sie kann aber auch risikoärmer sein als die
Kapitallebensversicherung.
Da keine Investition
in den Deckungsstock erfolgt, kommt auch der Rechnungszins als Garantiezins
nicht zur Anwendung. Eine Mindestverzinsung gibt es daher bei der
fondsgebundenen Lebensversicherung nicht, selbst der Verlust des
gesamten eingesetzten Kapitals ist theoretisch möglich.
Da der Rechnungszins
bei der Kalkulation der Erlebensfallleistung nicht zum Tragen kommt,
wird die Versicherungssumme als Anteil der Summe aller planmäßig
während der gesamten Versicherungsdauer zu zahlenden Beiträge
(Beitragssumme) definiert.
Anfallende Risiko- und
Kostenüberschüsse werden überwiegend auch in Fondsanteile
investiert, wobei andere Modelle (z.B. verzinsliche Ansammlung)
vereinzelt auch angeboten werden.
Ein Problem der fondsgebundenen
Lebensversicherung ist das Ablauftiming. Für den Versicherungsnehmer
wäre es äußerst ärgerlich, wenn seine Lebensversicherung
in den letzten Jahren der Versicherungsdauer plötzlich durch
Kurseinbrüche einen massiven Wertverlust erfahren würde.
Die Lebensversicherer bieten für dieses Problem allgemein zwei
Lösungen an: Die Übertragungsoption und das Ablaufmanagement.
Bei der Übertragungsoption
kann sich der Versicherungsnehmer die Fondsanteile beim Ablauf der
Versicherung auf ein eigenes Depot
übertragen lassen, um dann einen günstigeren Zeitpunkt
für den Verkauf der Anteile abzuwarten.
Beim Ablaufmanagement
wird in den letzten Jahren der Versicherungsdauer das Anlagevermögen
in risikoärmere Investmentfonds (meist Renten- oder Geldmarktfonds)
umgeschichtet. Dies geschieht entweder automatisch durch den Lebensversicherer
oder der Lebensversicherer unterbreitet dem Versicherungsnehmer
entsprechende Vorschläge, die der dann annehmen kann oder auch
nicht.
Beendigung des Vertrages
Ein Lebensversicherungsvertrag kann auf verschiedenste Weise durch
den Versicherungsnehmer beendet werden. Bei einer Kündigung
wird dem Versicherungsnehmer der derzeitige Rückkaufswert
ausgezahlt. Außerdem besteht die Möglichkeit, um einen
höheren Auszahlungswert zu erhalten, den Vertrag an einen Investor
zu verkaufen. Dies erfolgt auf dem so genannten Zweitmarkt
für Lebensversicherungen ("Gebrauchtpolicen").
Eine solche Veräußerung führt für den Käufer
zur Steuerpflicht der Erträge aus dem Vertrag. Die Rendite
ergibt sich für den Käufer aus dem unterbleibenden Stornoabschlag
und der Praxis der Gesellschaften, gegen Ende des Vertrages häufig
höhere Anteile bei der Gewinnbeteiligung, insbesondere Schlussdividende,
auszuzahlen.
Siehe auch
Sterbegeldversicherung,
Riester-Rente
Weblinks
Kritische
Zusammenfassung der Kapitallebensversicherung durch den Bund der
Versicherten
Urteil
des BVG vom 26. Juli 2005 zur Kapitallebensversicherung
|